Wenn Sie ein Gebäude neu errichtet haben oder den Grundriss eines bestehenden Gebäudes verändert haben, benötigen Sie eine Gebäudeeinmessung, vgl. § 16 VermKatG NRW.
Mit Ihrem Antrag, dass wir Ihr Gebäude einmessen sollen, Informieren wir die Katasterbehörde über Ihre erfüllte Pflicht und erledigen alle weiteren bürokratischen Arbeiten sowie die örtliche Einmessung des Gebäudes bis es vom Katasteramt übernommen wurde und Sie einen Nachweis darüber erhalten haben.
Wenn Sie neue Grundstücksgrenzen festlegen wollen, um neue Flurstücke zu bilden, benötigen Sie eine Teilungsvermessung. Diese neuen Flurstücke können anschließend unter anderem verkauft oder bebaut werden.
Als Erstes wird ein Aufteilungsentwurf mit dem Verlauf der neuen Grenzen angefertigt. Wenn sie mit diesem einverstanden sind treffen wir uns vor Ort bei dem Vermessungstermin, damit Sie die geplanten Grenzen in der Örtlichkeit bewerten können. Anschließend wird die notwendige Grenzuntersuchung und die Abmarkung der neuen Grenzen sowie die der fehlenden alten Grenzpunkte durchgeführt. Die örtlichen Vermessungen werden im Innendienst ausgewertet und überprüft. Zum Abschluss der Vermessung wird das Ergebnis den Beteiligten beim Grenztermin vor Ort oder nach Absprache per Post mitgeteilt, bevor die Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht werden.
Wenn Unklarheiten über Ihre Grundstücksgrenzen bestehen und Sie Ihre Grenzen rechtssicher und sichtbar abgemarkt haben wollen, benötigen Sie eine Grenzvermessung.
Hier teilen Sie uns mit, welche Grenzpunkte Sie untersucht haben möchten. Wir suchen die Punkte dann vor Ort auf, überprüfen sie und erneuern fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen. Die örtlichen Vermessungen werden im Innendienst ausgewertet und überprüft. Die Ergebnisse werden beim Grenztermin vor Ort oder in Absprache per Post den Beteiligten mitgeteilt. Anschließend werden die Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Wenn Sie die Lage Ihrer Grenzpunkte angezeigt haben möchten, z.Bsp. für das Errichten eines Zauns, benötigen Sie eine Amtliche Grenzanzeige.
Die geforderten Grenzpunkte werden aufgesucht, angezeigt und die Lage wird mit öffentlichem Glauben beurkundet. Fehlende Grenzzeichen werden nicht wiederhergestellt. Sie werden nach dem Katasternachweis abgesteckt und hilfsweise markiert.
Bestandsplan/Planungsgrundlage, Lageplan, Grenzanzeige, Grobabsteckung, Feinabsteckung (Bescheinigung nach §74(8) BauO NRW Abstecknachweis), Höhenübertragung, Volumenberechnung, Leitungsvermessung, Baubegleitende Vermessung, allgemeine Beratung
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Karl ist Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI). Wie seine Arbeit aussieht und wie er ÖbVI wurde.
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Sprechen Sie uns jederzeit an. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter 05741 12855 gerne zur verfügung.
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung
(Lebenslauf Motivationsschreiben, Zeugnisse an mail@vermessungsbueroklasen.de.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier:
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)
www.bdvi.de/de/karriere/ausbildung
Geodäsie.nrw
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