Hoheitliche Vermessungen von neuen Gebäuden / Bestandsimmobilien – Ihr Vermessungsbüro für exakte Ergebnisse
Wenn Sie rechtssichere Grundstücksgrenzen benötigen oder eine präzise und verbindliche Grundlage für Bauvorhaben schaffen möchten, sind hoheitliche Vermessungen der Schlüssel. Diese amtlichen Vermessungsdienstleistungen stellen sicher, dass Ihre Grundstücksgrenzen, Gebäudeeinmessungen oder Teilungen rechtlich anerkannt werden – ob für Grenzfeststellungen, Bauanträge oder die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Mit unserer Expertise im Vermessungsbüro Klasen erhalten Sie nicht nur präzise Messungen, sondern einen umfassenden Service, der alle nötigen Schritte von der Antragstellung bis zur Eintragung ins Kataster übernimmt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und moderne Technik, die durch GPS- und Laserscan-Technologien maximale Präzision liefert. Wir garantieren die vollständige Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorgaben, wie dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW sowie den relevanten Bauvorschriften.
Gebäudeeinmessungen / Teilungsvermessungen: Präzision, auf die Sie bauen können
Das Portfolio der hoheitlichen Vermessung umfasst verschiedene Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Käufersegmente zugeschnitten sind. Jede Dienstleistung wird klar und übersichtlich dargestellt, sodass der Leser schnell erkennen kann, welche Typen der hoheitlichen Vermessung für seine Anforderungen am besten geeignet sind. Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Typen und ihre wesentlichen Merkmale:
Vermessung neu errichteter Gebäude
Die Vermessung neu errichteter Gebäude dient der genauen Bestimmung der Grenzen und Maße von frisch errichteten Bauwerken. Diese Dienstleistung sorgt dafür, dass alle geometrischen Daten korrekt und gemäß den Vorgaben des Liegenschaftskatasters erfasst werden.
Warum ist diese Dienstleistung wichtig?
Die genaue Vermessung ist unerlässlich, um das Liegenschaftskataster zu aktualisieren und rechtliche Klarheit zu schaffen. Sie wird insbesondere bei der Veräußerung von Grundstücken oder der Bauplanung benötigt.
Vermessung von Veränderungen an bestehenden Gebäuden
Diese Dienstleistung richtet sich an Eigentümer, die Umbauten oder Erweiterungen an ihren bestehenden Gebäuden vorgenommen haben. Ziel ist die aktualisierte Erfassung der neuen Gebäudestruktur zur Eintragung im Kataster.
Warum ist diese Dienstleistung wichtig?
Mit dieser Vermessung wird sichergestellt, dass rechtliche und bauliche Anforderungen weiterhin eingehalten werden und das Kataster korrekt bleibt. Sie ist auch entscheidend für den Verkauf oder neue Planungen auf dem Grundstück.
Abwicklung der bürokratischen Anforderungen mit der Katasterbehörde
Diese Dienstleistung beinhaltet die Übernahme aller bürokratischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Katasterbehörde. Hierzu gehört die Einreichung von Unterlagen, die Beantragung von Genehmigungen und die Koordination zwischen den Behörden.
Warum ist diese Dienstleistung wichtig?
Durch die Abwicklung der Formalitäten sparen Kunden wertvolle Zeit und erhalten sicherheitsrelevante Nachweise, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie sorgt für eine schnelle und reibungslose Umsetzung der Vermessung in den amtlichen Kataster.
Ausstellung eines amtlichen Nachweises über die Gebäudeeinmessung
Dieser Nachweis bestätigt die exakte Einmessung eines Gebäudes und stellt sicher, dass alle technischen Daten den Vorgaben entsprechen. Es handelt sich um eine amtlich beglaubigte Bescheinigung, die zur Vermarktung und rechtlichen Klärung von Grundstücken erforderlich ist.
Warum ist diese Dienstleistung wichtig?
Der amtliche Nachweis sorgt für Rechtssicherheit und ist bei Transaktionen oder der Beplanung von Grundstücken ein notwendiges Dokument. Dieser Nachweis gibt den gesetzlichen Rahmen vor und schützt die Interessen der Eigentümer und Investoren.
Die Vorteile der hoheitlichen Vermessung: Optimierung für Unternehmen und Privatkunden
Rechtssichere Lagepläne: Unser Vermessungsbüro erstellt amtliche Lagepläne, die für Bauanträge und Teilungsgenehmigungen unerlässlich sind – immer gemäß den aktuellen rechtlichen Anforderungen.
Zuverlässige Unterstützung: Mit modernster GPS- und Laserscan-Technologie stellen wir sicher, dass alle Vermessungen schnell, präzise und ohne Verzögerungen erfolgen, was Ihre Projektplanung erheblich beschleunigt.
Optimale Grundstücksnutzung: Wir bieten Ihnen präzise Vermessungen und individuelle Beratung für die optimale Nutzung Ihrer Flächen – von der Grundstücksteilung bis zur Planung von Neubauten.
Digitale Vermessungstechniken: Unsere zertifizierte Software und moderne Lasertechnologie garantieren schnellere Bearbeitungszeiten und reduzieren die Kosten für Ihre Bauprojekte.
Schnelle Terminvergabe: Für Unternehmen, die unter Zeitdruck stehen, bieten wir flexible und schnelle Terminvergaben – wir sorgen dafür, dass Ihre Projekte termingerecht voranschreiten.
Minimierung von Fehlern: Durch unsere lückenlose Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit Behörden minimieren wir das Risiko von Fehlern und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Klärung von Grundstücksgrenzen: Bei uns erhalten Sie exakte und rechtlich verbindliche Vermessungen zur Klärung von Grundstücksgrenzen – ideal, wenn es Unklarheiten oder Streitigkeiten gibt.
Einmessung von Neubauten: Profitieren Sie von präzisen Messungen, wenn Sie ein neues Gebäude errichten oder Ihr Grundstück umbauen möchten – für die perfekte Umsetzung Ihrer Pläne.
Optimale Beratung bei Erbschaften: Unsere Beratung bei Teilungsvermessungen sorgt dafür, dass Erbschaften und Grundstücksverkäufe reibungslos ablaufen – mit allen nötigen amtlichen Unterlagen und rechtlicher Sicherheit.
Transparente Kommunikation: Wir bieten Ihnen eine individuelle und transparente Beratung, damit Sie jederzeit wissen, welche Schritte als Nächstes anstehen – damit keine Unklarheiten entstehen.
Garantierte Qualität: Mit modernster Technologie und zertifizierter Software stellen wir sicher, dass Ihre Vermessungen immer präzise und nach den höchsten Standards durchgeführt werden.
Verlässliche Partner: Unsere langjährige Erfahrung und unser zuverlässiger Service machen uns zu Ihrem Partner, der Sie kompetent und unkompliziert durch alle Schritte der hoheitlichen Vermessung führt.
Schritt für Schritt zur präzisen hoheitlichen Vermessung:
Kontakt aufnehmenZu Beginn besprechen wir in einer ausführlichen Beratung Ihr Anliegen, klären alle offenen Fragen und definieren den Rahmen für die hoheitliche Vermessung.
Nach der Analyse Ihrer Anforderungen erstellen wir ein detailliertes, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot und stimmen uns in einem persönlichen Gespräch ab.
Unsere erfahrenen Vermessungsingenieure führen die Vermessungsarbeiten direkt an der relevanten Stelle durch und nutzen modernste Technologie, um exakte Daten zu erheben.
Nach der Vor-Ort-Vermessung werten wir die gesammelten Daten aus und bereiten sie für die Behördeneinreichung auf, damit alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wir reichen die Ergebnisse der hoheitlichen Vermessung bei der zuständigen Behörde ein, um die gesetzlich geforderten Schritte abzuschließen und Ihnen Sicherheit zu bieten.
Nach jeder Vermessung wird die Qualität der erhobenen Daten durch unser Team nochmals überprüft, um sicherzustellen, dass alles korrekt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist.
Am Ende erhalten Sie einen detaillierten Abschlussbericht, der Ihnen alle relevanten Informationen übersichtlich zusammenfasst und Ihnen die Grundlage für Ihre nächsten Schritte bietet.
Gebäudeeinmessung
Wenn Sie ein Gebäude neu errichtet haben oder den Grundriss eines bestehendes Gebäudes verändert haben, benötigen Sie eine Gebäudeeinmessung, vgl. § 16 VermKatG NRW.
Mit Ihrem Antrag, dass wir Ihr Gebäude einmessen sollen, Informieren wir die Katasterbehörde über Ihre erfüllte Pflicht und erledigen alle weiteren bürokratischen Arbeiten sowie die örtliche Einmessung des Gebäudes bis es vom Katasteramt übernommen wurde und Sie einen Nachweis darüber erhalten haben.
Teilungsvermessung
Wenn Sie neue Grundstücksgrenzen festlegen wollen, um neue Flurstücke zu bilden, benötigen Sie eine Teilungsvermessung. Diese neuen Flurstücke können anschließend unter anderem verkauft oder bebaut werden.
Als Erstes wird ein Aufteilungsentwurf mit dem Verlauf der neuen Grenzen angefertigt. Wenn sie mit diesem einverstanden sind treffen wir uns vor Ort bei dem Vermessungstermin, damit Sie die geplanten Grenzen in der Örtlichkeit bewerten können.
Anschließend wird die notwendige Grenzuntersuchung und die Abmarkung der neuen Grenzen sowie die der fehlenden alten Grenzpunkte durchgeführt. Die örtlichen Vermessungen werden im Innendienst ausgewertet und überprüft. Zum Abschluss der Vermessung wird das Ergebnis den Beteiligten beim Grenztermin vor Ort oder nach Absprache per Post mitgeteilt, bevor die Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht werden.
Grenzvermessung
Wenn Unklarheiten über Ihre Grundstücksgrenzen bestehen und Sie Ihre Grenzen rechtssicher und sichtbar abgemarkt haben wollen, benötigen Sie eine Grenzvermessung.
Hier teilen Sie uns mit, welche Grenzpunkte Sie untersucht haben möchten.
Wir suchen die Punkte dann vor Ort auf, überprüfen sie und erneuern fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen. Die örtlichen Vermessungen werden im Innendienst ausgewertet und überprüft. Die Ergebnisse werden im Grenztermin vor Ort oder in Absprache per Post den Beteiligten mitgeteilt. Anschließend werden die Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Sonderung
Bei einer Sonderung werden neue Flurstücke ohne örtliche Vermessungsarbeiten gebildet. Diese Form der Vermessung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Als Erstes wird ein Aufteilungsentwurf mit dem Verlauf der neuen Grenzen angefertigt. Wenn die Beteiligten mit der neuen Grenzen einverstanden sind, wird der Grenztermin mit den Beteiligten durchgeführt und die Unterlagen bei der zuständigen Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Amtliche Grenzanzeige
Wenn Sie die Lage Ihrer Grenzpunkte angezeigt haben möchten, z.Bsp. für das Errichten eines Zauns, benötigen Sie eine Amtliche Grenzanzeige.
Die geforderten Grenzpunkte werden aufgesucht, angezeigt und die Lage wird mit öffentlichem Glauben beurkundet. Fehlende Grenzzeichen werden nicht wiederhergestellt. Sie werden nach dem Katasternachweis abgesteckt und hilfsweise z. Bsp. mit Pflöcken markiert.
Amtlicher Lageplan nach §3 Bauantrag
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag wird unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beantragung einer Baugenehmigung benötigt.
Vor Ort werden die erforderlichen Höhen und Bauten aufgemessen. Zusätzlich werden die Katasterunterlagen sowie die bauordnungs und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten von den zuständigen Behörden bzw. von deren Online-Portalen angefordert. Mit diesen Informationen, den aufgemessenen Daten und den Bauunterlagen Ihres Architektens oder Planungsbüros kann der amtliche Lageplan mit allen nach § 3 BauPrüfVO NRW erforderlichen Inhalten erstellt werden.
Amtlicher Lageplan nach §17 Teilungsgenehmigung
Grundstücke die bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist benötigen eine Teilungsgenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde.
Aus der Aufmessung vor Ort, den Katasterunterlagen sowie den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten wird der amtliche Lageplan mit allen nach § 17 BauPrüfVO NRW erforderlichen Inhalten erstellt und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Amtlicher Lageplan nach §18 Baulasteintragung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf dem Grundstück lasten. Diese verpflichten den Grundstückseigentümer bestimmte dem Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Amtlicher Nachweis über Lage und Höhe eines Gebäudes
Bauaufsichtsbehörden können einen amtlichen Nachweis über die Einhaltung der Grundrissfläche und der Höhenlage des Bauobjektes verlangen, §83(3) BauO NRW.
Nach Erfassung der örtlichen Lage und Höhe der neuen Bauten wird unter Berücksichtigung der Katasterunterlagen der Nachweis gefertigt, welche der Bauaufsicht vorgelegt werden kann.
Vereinigungsanträge beglaubigen
Durch die Vereinigung können Flurstücksgrenzen entfernt werden, um zwei oder mehrere Flurstücke zusammenzufassen.